
Springen zu den
Inline-Routen
Springen zum
Inliner-Recht
Zurück
zur Startseite
Inline-Skating boomt! Was als
Modeerscheinung begann, hat sich zum bewährten Sport entwickelt.
Dabei ist Inline-Skating keine neue Erfindung aus den USA. Bereits 1760 wollte
ein belgischer Violinist für eine besondere Attraktion sorgen, indem
er unter seinem Schuhwerk hintereinanderliegende Räder anbrachte und
dem versammelten Hochadel rollend ein Ständchen darbot. Doch der Musiker
verlor die Balance, fegte Gläser von den Tischen, riß einige Damen
zu Boden und stürzte schließlich selbst. Heute ist es möglich,
mit den Inline-Schuhen auf allen möglichen Kanten zu grinden (rutschen),
über Rampen oder sonstige Hindernisse zu springen oder in rasender
Geschwindigkeit über asphaltierte Wege zu rasen.
Waren es 1995 bundesweit noch knapp zwei Millionen Menschen, die sich auf
den Schuhen mit den jeweils vier Rollen (oder fünf bei Speed-Skates)
fortbewegten, sind es mittlerweile über 4 Millionen Menschen - und ein
Ende ist nicht abzusehen.
Die meisten inline-geeigneten Strecken sind aufgrund der wachsenden
Anänger meist überfüllt.
Das grösste Problem stellt aber das Auffinden geeigneter Routen dar,
da der Strassenbelag für Inline-Skater enorm wichtig ist.
Ich möchte auf dieser Seite versuchen, einige Strecken zu sammeln und zu beschreiben und hoffe dabei auf eure Mithilfe!
Folgende Strecken kann ich persönlich beurteilen:
Beyenburg:
Von AKZO Richtung
Beyenburg
Nur für Anfänger,
ca. 12 Km,
Hin- und Rückfahrt,
neben stark befahrener Strasse,
wird Herbst '99 ausgebaut,
immer leer.
Kemnader See
Um den Kemnader Stausee,
Anfängergeeignet,
15-17 Km,
Rundstrecke,
idyllische Atmosphäre,
Rad- und Fuß/Inline- Weg getrennt,
Wochenends recht voll.
Vom Kemnader See nach Essen (Baldeney
See)
Für Fortgeschritten Skater,
bis zu 40 Km,
Hin- und Rückfahrt,
verschiedenste Steigungen und Gefälle,
Brücken und Pflastersteine,
![]()
Baldeneysee
Um den
Baldeney-See
Anfängergeeignet,
12 Km,
Rundstrecke,
idyllische Atmosphäre,
keine getrennten Wege,
Wochenends recht voll.
Wuppertalsperre
Um die Talsperre
![]()
Düsseldorfer Rheinufer
in Arbeit
Hengsteysee
in Arbeit
Bonner Rheinufer
in Arbeit
Kölner Rheinufer
in Arbeit
Auesee
in Arbeit
Xanten
in Arbeit
Zurück
zur
Übersicht
Pressemitteilung:
Inline-Skating - Fußgänger oder Radfahrer?
Rechtsanwaltskammer Celle. Nicht nur in den warmen Sommermonaten erfreut sich Inline-Skating als Freizeitvergnügen immer größerer Beliebtheit, auch als alternatives Fortbewegungsmittel, vor allem zum Fahrrad, werden die Inline-Skates zunehmend genutzt.
Der Gesetzgeber hat bislang keine speziellen Verkehrsvorschriften für Skater erlassen. Sie bewegen sich rechtlich in einer "Grauzone".
Inline-Skater gelten rechtlich nach überwiegender Auffassung als Fußgänger. Sie müssen demnach Gehwege benutzen und dürfen auch in Fußgängerzonen fahren. Radwege und Straßen sind ihnen verwehrt. Nur dort, wo keine Fußwege oder Seitenstreifen vorhanden sind, darf und muß der Fahrbahnrand benutzt werden.
Benutzen Skater Fußgängerwege, dürfen die Passanten nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Zum Schutze der Fußgänger ist auf Gehwegen nur eine "beschleunigte Schrittgeschwindigkeit" erlaubt, was ungefähr 10km/h entspricht.
Trotzdem kommt es immer häufiger zu Unfällen mit Fußgängern. Die Rechtsanwaltskammer Celle empfiehlt allen Skatern den Abschluß einer privaten Haftpflichtversicherung. Denn ein Unfall, bei dem ein anderer durch Verschulden des Skaters geschädigt wird, kann sehr teuer werden, gerade wenn Personen- oder Kraftfahrzeugschäden ausgelöst werden.
Minderjährige Skater bis zum siebten Lebensjahr können für die von ihnen verursachten Schäden nicht zur Verantwortung gezogen werden. Kinder und Jugendliche zwischen dem siebten und 18. Lebensjahr haften je nach dem Grad ihrer Einsichtsfähigkeit, also danach, ob sie die Gefährlichkeit ihres Tuns hätten erkennen können. Für skatende Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres haften die Eltern, wenn diese ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
Auch vor Verwarnungs- oder Bußgeldern, ja sogar vor Punkten in Flensburg sind Skater nicht gefeit.
So stellt zum Beispiel ein Verstoß gegen das Allgemeine Gefährdungs-, Behinderungs- oder Belästigungsverbot eine Ordnungswidrigkeit dar. Wenn Fußgänger, Rad- oder Kraftfahrer durch allzu schnelle Skater gefährdet werden, sieht der Verwarnungsgeldkatalog je nach Schwere der Pflichtverletzung Verwarnungsgelder zwischen zehn und 75 Mark vor. Belästigungen schlagen mit 20 Mark und Behinderungen schon mit 40 Mark zu Buche. Bei Gefährdungen ist mit einem Bußgeld von 60 Mark zu rechnen und bei Schädigungen mit 75 Mark. Für diese Verkehrsordnungswidrigkeiten braucht der Skater aber Eintragungen in das Verkehrszentralregister nicht zu fürchten. Punkte gibt es erst für Ordnungswidrigkeiten, für die der Katalog Bußen von 80 Mark aufwärts vorsieht, wenn der Skater im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.
Skater mit Führerschein machen sich jedoch nicht nur wegen fahrlässiger Körperverletzung strafbar, sondern auch wegen Unfallflucht. Entfernt sich ein Skater unerlaubt vom Unfallort, hat eine Verurteilung neben der strafrechtlichen Sanktion die Eintragung von sieben Punkten im Verkehrszentralregister zur Folge.
Den Verlust der Fahrerlaubnis braucht der Skater nicht zu fürchten. Selbst beim Skaten im Vollrausch ist der Führerschein nach der derzeitigen Gesetzeslage nicht in Gefahr. Hier profitiert der Skater von seiner rechtlichen Einordnung als Fußgänger gegenüber Radfahrern, denen bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille aufwärts die Fahrerlaubnis entzogen werden kann. Dies ist jedoch nicht als Freibrief zum berauschten Skaten mißzuverstehen, denn kommt es in solch einem Zustand zu Unfällen, werden sich Skater der zivilrechtlichen Haftung kaum entziehen können. Gleiches gilt für Unfälle unter Drogeneinfluß.
Zu einer rechtlichen Gleichstellung von Skatern mit Radfahrern konnte sich der Gesetzgeber bisher nicht durchringen. Zur Zeit hat das Bundesverkehrsministerium eine Untersuchung im Rahmen des Forschungsprojektes "Nutzung von Inline-Skatern im Straßenverkehr" ausgeschrieben. Sobald die Ergebnisse vorliegen, soll entschieden werden, ob Handlungsbedarf zur Unfallvermeidung durch rechtliche Gleichstellung von Skatern mit Radfahrern geboten ist. Bis dahin heißt es: Fußwege benutzen, Tempo drosseln und erhöhte Rücksicht nehmen, um in der rechtlichen Grauzone nicht schwarz zu sehen.
Zurück
zur Übersicht